Zur Erfüllung von Lebensträumen im Ruhestand (z.B. Weltreise, Zweitwohnung im Süden etc.).
Als Soforthilfe nach einem Schicksalsschlag (z.B. Notwendigkeit einer 24h-Pflege zu Hause, hohe Behandlungskosten, barrierefreier Umbau des Hauses, etc.).
Bei überfälligen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen der eigenen Immobilie.
Zur Abdeckung von ausufernden Betriebs-, Finanzierungs- und Lebenserhaltungskosten.
Um Kindern und Enkeln zu Lebzeiten finanziell unter die Arme zu greifen.